EuGH-Generalanwalt: HOAI-Vergütungsvorgaben rechtswidrig!

Die EU-Kommission hält die in Deutschland geltende Festlegung von Mindest- und Höchstpreisen durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für EU-rechtswidrig. Nach ihrer Auffassung wird der Wettbewerb zwischen Dienstleistern in diesen Bereichen durch die preisrechtlichen Vorgaben unzulässig eingeschränkt und zudem die Niederlassungsfreiheit verletzt. Architekten und Ingenieuren fehle dadurch die Möglichkeit, sich im Preiswettbewerb am Markt zu etablieren.

EuGH-Generalanwalt sekundiert EU-Kommission

In dem von der Kommission gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren sekundiert nun der Generalanwalt beim EuGH der Kommission. Auch er ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen geltendes Eu-Recht verstößt, indem sie Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren zwingenden Mindest- und Höchstsätzen unterworfen hat. Diese seien nicht durch die verfolgten Ziele der Sicherstellung der Qualität von Planungsleistungen, des Verbraucherschutzes, der Bausicherheit, der Erhaltung der Baukultur und des ökologischen Bauens zu rechtfertigen.

Keine Bindung des EuGH durch die Anträge

Die Schlussanträge des Generalanwalts binden den Gerichtshof zwar nicht, in der Mehrzahl der Fälle folgen die Richter aber dem Votum. Eine Entscheidung wird Mitte 2019 erwartet.

Praxistipp:

Die Regelungen der HOAI werden nicht insgesamt in Frage gestellt, sondern lediglich das System der Mindest- und Höchstpreise. Es bleibt abzuwarten, wir der EuGH entscheidet und welche Reformen daraufhin umgesetzt werden (müssen). Bis zu dieser Entscheidung bleibt die HOAI wirksam. Urteilt der EuGH auf Rechtswidrigkeit, muss die Bundesregierung den Verstoß umgehend beseitigen. Es ist davon auszugehen, dass auch bei einer Außerkraftsetzung der HOAI laufende Verträge grundsätzlich wirksam bleiben, jedoch wohl keine Honoraranpassungen aufgrund der Mindes-/Höchstsatzregelung verlangt werden können. Dies ist jedoch stets im Einzelfall zu prüfen.

Die Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH finden Sie im Volltext hier

Arno Gerlach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und 

Valentin Klumb B. A., Rechtsanwalt und Bachelor of Arts in Public Management & Governance