Sozialversicherungen und die Beschäftigung von Rentnern: Ein Überblick

Die zunehmende Anzahl von Beschäftigten, die auch nach Renteneintritt ihre Tätigkeit fortsetzen wollen und dabei nicht bloß geringfügig beschäftigt werden, bringt auch sozialversicherungsrechtlich eine große Bandbreite verschiedener Fragestellungen mit sich.

Je nach Art, Umfang und Zeitpunkt des Rentenbezuges bestehen in den verschiedenen Sozialversicherungen Besonderheiten hinsichtlich des Meldeverfahrens, der Beitragshöhe und der Versicherungspflicht. Hinzu kommen die Wahlmöglichkeiten und damit verbundenen Unterschiede zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung oder der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht aufgrund einer Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgung.

Einen grundsätzlichen Überblick über mögliche Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der nicht nur geringfügigen Beschäftigung eines Rentners bei unterschiedlichen Rentenkonstellationen gibt die folgende Tabelle:

 

 

PV

ALV

RV

KV

Vorgezogene Altersvollrente

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Ermäßigter Beitrag

Reguläre Altersvollrente

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Versicherungsfreiheit (ab 1.1.22 AG-Anteil zu entrichten)

Versicherungsfreiheit, AG-Anteil weiter zu entrichten

(Möglichkeit des Verzichts auf Versicherungsfreiheit)

Ermäßigter Beitrag

Altersteilrente

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Volle Erwerbsminderung

 

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Versicherungsfreiheit

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Ermäßigter Beitrag

Teilweise Erwerbsminderung

 

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Felix Nietsch LL.M. (Köln/Paris I), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Janina Barg, Rechtsreferendarin