Kita-Neubau: MMV erstreitet höhere Förderung für Gemeinde!

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit aktuellem Urteil vom 14.05.2021 (1 K 499/20) einer durch MMV vertretenen Kommune für den Neubau einer Kita einen ungefähr verdreifachten Förderanspruch gegen den Landkreis zugebilligt. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe des § 15 Abs. 2 S. 2 KitaG RLP, wonach sich der Träger des Jugendamtes (hier Kreis) an den notwendigen Kosten des Neu- und Umbaus von Kindertagesstätten „angemessen“ zu beteiligen hat. Im vom Gericht beurteilten Fall hatte der Kreis auf dieser Grundlage eine Förderung lediglich im Umfang von ca. 12% der förderfähigen Kosten gewährt. Das Verwaltungsgericht folgte im Ergebnis der von MMV geführten Klage, wonach diese Förderhöhe im vom Gericht beurteilten Fall unzureichend sei. Nach Auseinandersetzung mit den Umständen des Einzelfalles und namentlich auch der Finanzkraft der kommunalen Klägerin befand das Verwaltungsgericht im Ergebnis eine Förderquote von 40% der nicht durch Zuwendungen Dritter gedeckten förderfähigen Kosten des Neubaus als angemessen und verurteilte den Kreis zur klagegemäßen Erhöhung der Förderung.

Das Urteil, gegen das Berufung zugelassen wurde und das bisher nicht rechtskräftig ist, stärkt die Rechtsposition kommunaler Kita-Träger in Rheinland-Pfalz. Insbesondere bei anstehenden Neubau-Entscheidungen sollten hiesige Kita-Träger unter Berücksichtigung einer ggf. folgenden OVG-Entscheidung die Höhe der im Einzelfall gewährten Kreisförderung sorgfältig auf Angemessenheit hin prüfen.

Ansprechpartner: Dr. Michael Faber und Dr. Andreas Dazert, Fachanwälte für Verwaltungsrecht

Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Koblenz.