Bundesgerichtshof: Minderung ist bindend!

In einem nun veröffentlichten Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: VIII ZR 26/17) entschieden, dass der Käufer an eine erklärte Minderung wegen Mängeln der Kaufsache gebunden ist. Der Käufer kann danach eine Minderung nicht „neutralisieren", indem er zum so genannten „großen Schadensersatz“ übergeht. Nach Ansicht des Gerichts wird der Käufer vor übereilten Entscheidungen schon dadurch hinreichend geschützt, dass er regelmäßig zunächst Nacherfüllung verlangen muss, bevor er die Minderung überhaupt wirksam erklären kann.

Im entschiedenen Fall ging es um ein „Montagsauto" der Marke Mercedes-Benz. Den Käufer reute der Kauf, nachdem er das Fahrzeug wegen diverser Fehler insgesamt neun Mal in eine Niederlassung der Beklagten gebracht hatte. Der Käufer hatte allerdings eine Minderung erklärt, von der im Laufe des Rechtsstreits „herunterkommen“ wollte. Er wollte das Fahrzeug zuletzt nicht mehr behalten und das Geschäft insgesamt rückabwickeln.

Mit seiner ausführlich und überzeugend begründeten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Rechtssicherheit den Vorzug vor der maximalen Flexibilität des Käufers gegeben. Er hat damit zugleich gegenteiligen Stimmen in der Fachliteratur und einer früheren Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart eine Absage erteilt.

Die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes gibt jedem Käufer zusätzlichen Anlass, sorgfältig zu prüfen, ob die Minderung im konkreten Einzelfall die günstigste Vorgehensweise darstellt.

Sascha Unger, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)