Die „NIS 2“ Richtlinie – erweiterter Anwendungsbereich zur regulierten Cyberabwehr

Sind Sie gewappnet für NIS2?

Trier 13. März 2024, Beginn 15 Uhr, Ende ca. 18 Uhr

Als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin eines Unternehmens mit mind. 50 Mitarbeitenden können Sie von der neuen EU-Richtlinie “NIS2” betroffen sein. Das gilt auch für Kommunen. Die NIS2-Richtlinie, die Ende 2022 von der Europäischen Union beschlossen wurde, wird bis spätestens zum 17. Oktober 2024 auch in Deutschland in einem Umsetzungsgesetz rechtsverbindlich. Die Richtlinie legt Mindestanforderungen an die Cybersicherheit fest. 
Erfahren Sie in unseren kostenlosen und exklusiven NIS2-Informationsveranstaltungen in Koblenz und Trier:
 

  • Was ist NIS2, welchem Zweck dient es und können Sie betroffen sein?
  • Haftungsaspekte aus NIS2, Erfahrungen aus der Umsetzung vergleichbarer Haftungsregelungen der DS-GVO, welche nebeneinander anwendbar sind.
  • Welche Maßnahmen Sie bereits jetzt ergreifen können, um Ihr persönliches Haftungsrisiko zu minimieren und die IT-Sicherheit Ihres Unternehmens sofort zu steigern.


Agenda

  • Begrüßung & Eröffnung der Informationsveranstaltung

  • NIS2 im Fokus: Was ist es und wozu dient die Richtlinie?

  • Rechtliche Perspektive: Erfahrungen aus der Umsetzung vergleichbarer Haftungsregelungen der DSGVO

  • Heute für Morgen planen: Ihr Leitfaden zur NIS2-Konformität

Netzwerken und Fingerfood

Für weitere Informationen und Anmeldung: https://www.it-haus.com/events/nis2-2024/