Ärztliche Zusammenarbeit nach dem Antikorruptionsgesetz - Möglichkeiten der Konfkliktvermeidung in der Praxis

Am 29. November 2017 von 14.30 - 17 Uhr referieren für Sie Kristina Orth und Dr. André Neumann.

Kooperationen zwischen Ärzten auf vielfältigen fachlichen Ebenen und in verschiedenen Formen sind notwendig und wichtig. Denn hierdurch können zum einen Synergieeffekte generiert und zum anderen Einsparmöglichkeiten genutzt werden. Gerade vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ist eine ärztliche Zusammenarbeit daher unabdingbar und dient nicht zuletzt auch dem Wohle des Patienten. Allerdings stoßen solche Kooperationen auch sehr schnell an rechtliche Grenzen, weil hierbei eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften zu beachten ist.

Eine neue Stufe dieser Form der Reglementierung ist mit den Bestimmungen des „Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen“ vom 30. Mai 2016 erreicht worden. Denn zwar hat der Gesetzgeber mit der Einführung der §§ 299a und 299b StGB vornehmlich nur Änderungen im Strafrecht vorgenommen, wonach nun erstmalig die Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe gestellt worden sind. Gleichwohl haben die neuen Bestimmungen aber auch nachhaltige Auswirkungen auf das ärztliche Berufsrecht, das Wettbewerbsrecht und das Sozialrecht.

Unser Seminar will Sie über die Entwicklungen vor und nach Einführung der Strafvorschriften in das Gesetz informieren. Dabei liegt der Fokus nicht allein auf den neuen §§ 299a und 299b StGB. Vielmehr sollen auch die berufsrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen sowie sozialrechtlichen Ausstrahlungen des Gesetzes für die Praxis beleuchtet werden. Ziel ist es einerseits, Sie für die angesprochenen Themen und Probleme zu sensibilisieren. Zugleich  wollen wir Ihnen aber auch hilfreiche Handlungsempfehlungen geben, damit Sie auch künftig angstfrei mit Berufskollegen kooperieren können.

Mehr Informationen oder ein Anmeldeformular erhalten Sie bei: Daniela Funke 0261/88446-46