Unternehmenssanierung und Insolvenz 2022 Seminar in Koblenz - hybrid  

9.30 - 11.30 Uhr

Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 26.01.2017 weitreichende Hinweispflichten für Steuerberater von insolvenzgefährdeten Unternehmen begründet. Mit Wirkung zum 01.01.2021 hat der Gesetzgeber mit § 102 StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz)) eine ausdrückliche gesetzliche Regelung eingeführt, wonach Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte ihre Mandanten bei der Erstellung eines Jahresabschlusses auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrundes nach den § 17 bis 19 der Insolvenzordnung und die sich daran anknüpfenden Pflichten der Geschäftsleiter und Mitglieder der Überwachungsorgane hinzuweisen haben, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig sind und sie annehmen müssen, dass dem Mandanten die mögliche Insolvenzreife nicht bewusst ist. Entsprechende Kenntnisse der betroffenen Berufsgruppen werden daher vom Gesetzgeber vorausgesetzt, fehlende Kenntnisse schützen die Berufsträger nicht vor einer Haftung bei unterlassenen oder falschen Hinweisen.

In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen die Kenntnisse, über die Sie verfügen müssen, um Ihren Pflichten nach § 102 StaRUG und nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.01.2017 nachkommen zu können. Darüber hinaus geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Wege, mit denen Ihre Mandanten ihr Unternehmen wieder aus der Krise führen können.

 

  1. Die Eröffnungsgründe nach §§ 17 bis 19 InsO und wann sie „offenkundig“ sind
  2. Pflichten der Geschäftsleiter und Überwachungsorgane, die sich an das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes anknüpfen
  3. Praktische Umsetzung der Hinweis- und Handlungspflichten aufgrund des BGH-Urteils vom 26.01.2017?
  4. Umsetzung der Hinweispflichten durch den Berufsträger
  5. Der zivil- und berufsrechtliche Handlungsspielraum des Berufsträgers (Einstellung der Tätigkeit, Mandatsniederlegung, Anforderung von Vorschüssen?)
  6. Die verschiedenen Wege aus der Unternehmenskrise

Im Anschluss an die Vorträge laden wir Sie zu einem Imbiss ein.

Ihre Referenten sind: Dr. Arne Löser, Georg Brenner und Stephan Spies

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.