GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz beschlossen             

In seiner Sitzung am 26.01.2017 hat der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz)“ verabschiedet.

Das Gesetz beinhaltet Vorgaben für das Aufsichtsverfahren und die Haushalts- bzw. die Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen. Die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sollen gestärkt und die Transparenz im Verwaltungshandeln erhöht werden. Dazu werden ihre Einsichts- und Prüfrechte auch als Minderheitenrechte ausgestaltet und die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber den Selbstverwaltungsorganen gesetzlich verankert. Die Prüfungs- und Mitteilungspflichten werden in Bezug auf Beteiligungen an und die Gründung von Einrichtungen erweitert. Es werden Verfahren geregelt, die ein wirksames aufsichtsrechtliches Vorgehen zur Beseitigung von Rechtsverstößen ermöglichen. Zudem wurden die Regelungen über den KBV-Vorstand weiterentwickelt. Das Gesetz soll nunmehr kurzfristig in Kraft treten. 

Kristina Orth, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht