Betreiber eines Bewertungsportals übernimmt durch eigenmächtige Veränderung von Bewertungen inhaltliche Verantwortung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 04.04.2017 (Az. VI ZR 123/16) entschieden, dass der Betreiber eines Bewertungsportals für Kliniken, der auf die Rüge eines von der Kritik Betroffenen unautorisierte Änderungen an eingestellten Bewertungen eines Patienten vornimmt, die inhaltliche Verantwortung für die Äußerungen übernimmt und als unmittelbarer Störer haftet.

Kristina Orth, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht