Wohngebäudeversicherung: Versicherungsschutz für ein Abwasserrohr unterhalb der Bodenplatte?

Ob bei einem Wasserrohrbruch Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung besteht, hängt nicht nur von der Funktion, sondern auch von der Lage des betroffenen Rohrs ab. Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich in einer nun veröffentlichen Entscheidung mit der Frage zu befassen, wann ein Abwasserrohr innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes liegt.

Mit Beschluss vom 20.02.2019 (Az.: 20 U 2/19) hat der Senat insoweit entschieden, dass ein Abwasserrohr, welches sich unterhalb der Bodenplatte eines Gebäudes befindet, nach den einschlägigen Versicherungsbedingungen nicht versichert ist, da es nämlich außerhalb des versicherten Gebäudes verläuft. Nach den Vertragsklauseln leiste der Versicherer Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden nur hinsichtlich der Zuleitungsrohre der Wasserversorgung und der Rohre der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, nicht indes für Abwasserrohre. Aus diesem Grunde wies der Senat die Klage des Versicherungsnehmers als unbegründet ab.

Kristina Orth, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht