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Die 5 größten Fehler bei D&O-Versicherungen – und wie Sie sie als Manager vermeiden

Was Führungskräfte über ihren persönlichen Haftungsschutz wissen müssen

Stellen Sie sich vor, ein Fehler in Ihrem Verantwortungsbereich verursacht einen hohen Schaden. Plötzlich sehen Sie sich persönlich in der Haftung – mit Ihrem Privatvermögen. Viele Manager wiegen sich in Sicherheit, weil sie glauben: „Ich bin ja über die D&O-Versicherung abgesichert.“ Doch diese Annahme ist oft trügerisch.

In der Praxis zeigt sich immer wieder: Es gibt typische Missverständnisse rund um die D&O-Versicherung, die im Ernstfall teuer werden. Hier sind die fünf größten Fehler – und wie Sie sich effektiv davor schützen.

1. Ich bin automatisch über die Unternehmens-D&O versichert – oder?

Viele Manager verlassen sich auf die D&O-Versicherung der Gesellschaft. Doch diese gehört dem Unternehmen – nicht Ihnen. Die Firma entscheidet, ob ein Fall gemeldet wird oder ob sie sich im Zweifel sogar gegen Sie stellt (z. B. bei internen Streitigkeiten oder Vorwürfen).

Was tun?
Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie persönlich als versicherte Person aufgenommen sind. Noch besser: Schließen Sie zusätzlich eine eigene D&O-Police ab oder vereinbaren Sie mit der Gesellschaft eine sogenannte Zuwendungsvereinbarung – das ist eine vertragliche Zusicherung, dass Sie im Schadensfall abgesichert sind.

2. Ich weiß gar nicht, was genau überhaupt versichert ist

Eine D&O-Versicherung deckt in erster Linie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen Sie ab – also z. B., wenn Ihnen vorgeworfen wird, durch eine Fehlentscheidung einen finanziellen Schaden verursacht zu haben. Nicht versichert sind hingegen Strafzahlungen, Bußgelder oder steuerliche Haftungen.

Besonders wichtig: Wenn Sie eine Pflicht vorsätzlich verletzen oder beispielsweise zu spät einen Insolvenzantrag stellen (was eine sogenannte Kardinalpflicht ist), kann der Versicherungsschutz entfallen.

Was tun?
Lassen Sie sich vom Versicherungsmakler oder einem spezialisierten Anwalt erklären, was in Ihrer Police konkret versichert – und was ausgeschlossen ist.

3. Ich dachte, Bußgelder und Strafverfahren sind auch abgedeckt

Ein häufiger Irrtum. Die D&O deckt keine Strafzahlungen oder Bußgelder. Wenn also z. B. die Staatsanwaltschaft gegen Sie ermittelt oder das Finanzamt persönlich haftbar macht, greift die D&O meist nicht – oder nur im Rahmen der Anwaltskosten für Ihre Verteidigung.

Was tun?
Lassen Sie prüfen, ob eine Strafrechtsschutzversicherung sinnvoll ist – als Ergänzung zur D&O.

4. Ich habe den Vorfall (zu) spät gemeldet – und jetzt ist es zu spät

Die D&O funktioniert nach dem sogenannten Claims-Made-Prinzip: Entscheidend ist nicht, wann Sie einen Fehler gemacht haben, sondern wann der Anspruch gegen Sie geltend gemacht wird – und ob der Versicherer rechtzeitig informiert wurde.

Wird ein möglicher Anspruch nicht sofort gemeldet, droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Was tun?
Wenn Sie merken, dass ein Fehler im Raum steht oder ein Vorwurf gegen Sie erhoben wird: Melden Sie sofort über den Versicherungsnehmer (also meist die Gesellschaft) den potenziellen Schadensfall. Lassen Sie sich dies dokumentieren. In kritischen Fällen: Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung.

5. Ich bin ausgeschieden – und jetzt? Habe ich überhaupt noch Schutz?

Viele Manager gehen davon aus, dass sie auch nach ihrem Ausscheiden weiterhin versichert sind. Doch: Wenn die D&O-Versicherung nicht entsprechend verlängert wurde, endet der Schutz mit dem Vertragsverhältnis – auch wenn ein späterer Anspruch auf frühere Pflichtverletzungen gestützt wird.

Was tun?
Vereinbaren Sie frühzeitig mit dem Unternehmen eine sogenannte Nachhaftungsregelung oder eine Run-Off-Deckung – idealerweise mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Diese stellt sicher, dass Sie auch nach Ihrem Ausscheiden noch versichert sind.

Fazit: D&O ist keine Einmalentscheidung – sondern Chefsache

Die D&O-Versicherung ist ein zentrales Element Ihres persönlichen Risikomanagements. Doch sie schützt Sie nur, wenn Sie die Fallstricke kennen, Ihre Rechte kennen – und rechtzeitig handeln.

Prüfen Sie Ihre Absicherung regelmäßig – am besten mit Experten.
Denn am Ende geht es um Ihre persönliche Haftung – und Ihr Vermögen.

Sie haben Fragen zu Ihrer D&O-Police oder möchten Ihre persönliche Absicherung optimieren?
Gerne unterstütze ich Sie – rechtlich fundiert, pragmatisch und verständlich.

Rechtsanwalt Dr. Arne Löser, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS), Geschäftsführender Partner

Bild mit KI erstellt