Zuwendungsrecht und Vergaberecht Rechtssicher Fördermittel einsetzen

Martin Schumm LL.M. als Referent bei der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz e.V.

Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Zweckverbände und Vereinigungen verfolgen häufig Ziele, die zwar der Allgemeinheit dienen, von den Stellen aber selbst nicht finanzierbar sind. Hier ist oftmals eine Förderung durch staatliche Subventionen/Zuwendungen möglich. Damit die Fördermittel transparent und im Wettbewerb eingesetzt werden, müssen Fördermittelempfänger die Bestimmungen des Vergaberechts beachten. Das Zusammenspiel zwischen den vergaberechtlichen Vorgaben und der Gewährung von Fördermitteln ist rechtlich brisant und unterliegt einer ständigen Fortentwicklung. Die Landes- und Bundesrechnungshöfe und die EU-Kommissionen prüften zuletzt sehr streng, ob Fördermittelempfänger die Mittel ordnungsgemäß und dem Zuwendungs-/Förderzweck entsprechend verwendet haben. Bei Verstößen gegen die vergaberechtlichen Vorgaben drohen empfindliche Rückzahlungspflichten. 
Das Seminar möchte den Rechtsrahmen zulässigen Handels abstecken und zugleich Spielräume ausleuchten, die einen flexiblen Umgang mit den vergaberechtlichen- und zuwendungsrechtlichen Vorgaben ermöglichen. Das Seminar gibt eine Übersicht über das nationale und europäische Vergaberecht sowie die Regelungen der Haushaltsordnung zur Beachtung von Vergaberecht für Zuwendungsempfänger und geht auf Fehler und Fallen beim Ausgeben von Fördermitteln ein. Anhand von Praxisbeispielen wird schließlich auf die "Brennpunkte" im Zusammenspiel von Vergabe- und Zuwendungsrecht eingegangen.