EU-Beihilfenrecht in der kommunalen Praxis

Ob Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, Preisnachlässe bei Grundstücksgeschäften oder Bürgschaften: Staatliche Beihilfen an Unternehmen sind grundsätzlich verboten. In dieser Einfachheit stellt das EU-rechtliche Beihilfeverbot insbesondere kommunale Entscheidungsträger vor erhebliche Herausforderungen, da es bis in den Kernbereich der gemeindlichen Haushaltsplanung hineinreicht.

Angesichts der drohenden Sanktionen bei Beihilfenrechtsverstößen und der damit verbundenen rechtlichen Risiken möchten viele Landkreise, Städte, Gemeinden und deren Unternehmen das Thema „Beihilfe“ offensiv angehen. Dabei helfen vor allem die seit dem Jahr 2012 deutlich erweiterten Ausnahmetatbestände. 

In unserem Tagesseminar erlernen Sie, anhand der EU-rechtlichen Vorgaben staatliche Beihilfen zu erkennen und in geeigneten Fällen gestalterisch zu vermeiden. Die praxisnahen Hinweise zur Anwendung der Ausnahmetatbestände liefern Ihnen das Handwerkszeug, auch beihilferelevante Projekte rechtskonform umzusetzen. Ein besonderer Schwerpunkt des Seminars liegt dabei auf der Besprechung von Praxisbeispielen, in denen die theoretisch erarbeiteten Gestaltungsansätze anhand typischer „kommunaler“ Fälle mit Leben gefüllt werden.

Zur Vorbereitung des Seminars besteht die Möglichkeit, im Vorfeld Fragen zur Besprechung zu übersenden. Diese werden dann nach Möglichkeit im Praxisteil der Veranstaltung (anonym) besprochen. Bitte senden Sie hierzu Ihre Frage(n) bis zum 24.05.2019 an Valentin Klumb. Hierdurch kann es zu inhaltlichen Abweichungen im Nachmittagsblock kommen.

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