Ausnahmebestände für Forschung und Lehre bei der EK Unico

Ziele und Inhalte: 

ls öffentlicher Auftraggeber ist man dem nationalen und europäischen Vergaberecht unterworfen sowie auch die Zuwendungsempfänger

Daher ist es notwendig die Bedürfnisse der Forschenden und Lehrenden in Einklang mit dem Vergaberecht zu bringen

Die ständigen Weiterentwicklungen im Vergaberecht müssen in den Ausschreibungsprozess mit eingebunden werden

Aufzeigen von bestehenden Flexibilitäten bei der Vergabe von Leistungen

Erläuterung von Ausnahmeregelungen

Erklärung der Schnittstelle zwischen Vergabe- und Zuwendungsrecht

Aufzeigen der „schweren Vergabefehler“, bei denen Rückzahlung der Fördermittel droht

Ihr Referent ist Martin Schumm, LL.M.

Mehr Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.