Kein Wiedereinstellungsanspruch im Falle eines Betriebsüberganges nach betriebsbedingter Kündigung im Kleinbetrieb

Nach ständiger Rechtsprechung kann einem wirksam betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein Anspruch auf Wiedereinstellung zustehen, wenn zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist entweder wider Erwarten der bisherige Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers doch erhalten bleibt oder unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz entsteht. Insbesondere kann ein Wiedereinstellungsanspruch gegen einen neuen Inhaber gegeben sein, wenn es noch während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang kommt, dem der Arbeitnehmer zugeordnet ist.

Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.10.2017 – 8 AZR 845/15) kann einem Arbeitnehmer der Wiedereinstellungsanspruch grundsätzlich nur dann zustehen, wenn er zum Zeitpunkt des Zugangs der betriebsbedingten Kündigung den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt. In einem sogenannten Kleinbetrieb sei ein Wiedereinstellungsanspruch nur ausnahmsweise aus Gesichtspunkten von Treu und Glauben denkbar. Ob ein solcher Anspruch im Falle eines Betriebsübergangs nach erfolgter Kündigung im Kleinbetrieb ausnahmsweise gegeben sein kann bedurfte vorliegend jedoch keiner Entscheidung, so dass das Bundesarbeitsgericht die Frage offen ließ.

Felix Nietsch, LL.M. (Köln/Paris I), Fachanwalt für Arbeitsrecht