EU-Beihilfenrecht: EU-Kommission will Geltungsdauer wichtiger Regularien bis zum Jahr 2022 verlängern.

Seit dem Jahr 2012 hat die EU-Kommission in mehreren Schritten die EU-Beihilfenrechtlichen Regularien im Rahmen der so genannten State Aid Modernisation (SAM) grundlegend reformiert. In diesem Zusammenhang wurden in verschiedenen Rechtsakten für die Mitgliedstaaten vereinfachte Freistellungsmöglichkeiten geschaffen, die insbesondere in Gestalt der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 651/2014 sowie der de-minimis-Verordnungen eine erhebliche Vereinfachung gerade für kommunale Beihilfengeber darstellen. Zudem wurde durch klare Leitlinien das Prüfprogramm im Falle einer Beihilfennotifizierung vorgegeben. Allerdings ist bislang der Geltungszeitraum einiger dieser Regularien bis zum Ende des Jahres 2020 begrenzt. Die Kommission hat nun unter dem 07.01.2019 mitgeteilt, dass sie die Geltungsdauer der

  • Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 651/2014,
  • De-minimis-Verordnung Nr. 1407/2013
  • Leitlinien für Regionalbeihilfen,
  • Risikofinanzierungsleitlinien,
  • Leitlinien für staatliche Umweltschutz-und Energiebeihilfen,
  • Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen und der
  • Mitteilung für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse mit dem Binnenmarkt

bis zum Ende des Jahres 2022 zu verlängern gedenkt. In der Zwischenzeit werden verschiedene der Regularien zudem im Wege eines so genannten „fitness check“ durch die Kommission evaluiert.

Bewertung:

Die Verlängerung der mittlerweile bekannten und in der Praxis bewährten Rechtsgrundlagen für beihilfenrechtliche Freistellungen und Notifizierungsverfahren ist im Interesse der Rechtssicherheit zu begrüßen. Gerade auf kommunaler Ebene haben sich in den vergangenen Jahren die praktischen Abläufe zur Umsetzung von AGVO- und de-minimis-Maßnahmen eingespielt. Als Folge der Evaluation wäre es zu begrüßen, wenn insbesondere die beihilfefreien de-minimis-Beträge an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung angepasst und dementsprechend erhöht würden.

Link zur Pressemitteilung der Kommission

Valentin Klumb B. A., Rechtsanwalt und Bachelor of Arts in Public Management & Governance