Maßgebliche Tätigkeit für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit  

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.12.2016 (IV ZR 527/15) entschieden, dass für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit auch dann die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit maßgebend bleibt, wenn der Versicherte nach dem erstmaligen Eintritt des Versicherungsfalls zunächst einer leidensbedingt eingeschränkten Tätigkeit nachging. Bei Vereinbarung einer konkreten Verweisungsmöglichkeit begründete die Beendigung der Vergleichstätigkeit erneut eine Leistungspflicht des Versicherers, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen unverändert außerstande ist, der in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit nachzugehen.

Kristina Orth, Fachanwältin für Versicherungsrecht, Fachanwältin für Medizinrecht