Nicolas Neubauer
Nikolaus Neubauer

Nikolaus Neubauer

Zulassung seit: 2002
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht

Nikolaus Neubauer vertritt als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Er berät seine Mandanten insbesondere zu allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, beispielsweise bei der Gestaltung/Verhandlung von Geschäftsführer- und Arbeitsverträgen, bei der Führung von Kündigungsrechtsstreitigkeiten, bei Betriebsübergängen sowie in allen Arten betriebsverfassungsrechtlicher Streitigkeiten. Der Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Neubauer umfasst auch die Schnittstellen zu sozialversicherungsrechtlichen Themenstellungen, wie etwa Beitragspflicht zur Sozialversicherung (etwa von Gesellschafter-Geschäftsführern), Beratung von Unternehmen zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit und Begleitung von Mandanten im Rahmen von Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger.

Daneben ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht. Einen wesentlichen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet hierbei das Schadens- und Haftpflichtrecht, insbesondere auf dem Gebiet des Verkehrszivilrechts. Dazu gehören die Verfolgung von Ansprüchen Geschädigter gegen den Versicherer oder die Abwehr solcher Ansprüche nach Unfallereignissen ebenso wie Fragen des Regresses des für den Schaden aufkommenden Dritten, wie z.B. Sozialversicherungsträger. Das Kfz-Kaufrecht, Gewährleistungsrecht, die Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen sowie das Fahrerlaubnisrecht runden sein Profil ab.

Thema Grundlagen im Arbeitsrecht als Video und der Artikel von Nikolaus Neubauer. 

Jessica Fröhbrodt
Sekretariat Mainz
Jessica Fröhbrodt

Rechtsanwaltsfachangestellte